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   FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05   

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FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05 (https://dejure.org/2008,17919)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21.08.2008 - 4 K 2076/05 (https://dejure.org/2008,17919)
FG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 21. August 2008 - 4 K 2076/05 (https://dejure.org/2008,17919)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Fahrtkosten zu sportlichen Wettkämpfen als berufsbedingte Werbungskosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Aufwendungen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen

  • IWW (Kurzinformation)

    Werbungskosten - Aufwendungen für die Teilnahme an Sportwettkämpfen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2009, 16
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (24)

  • BFH, 19.02.2004 - VI R 135/01

    Gemischt genutzter privater PC

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Maßgebend dafür, ob ein solcher Zusammenhang bestehe, sei zum einen die wertende Beurteilung des die betreffenden Aufwendungen auslösenden Moments und zum anderen die ebenfalls wertende Zuweisung dieses auslösenden Moments zur einkommensteuerrechtlich relevanten Erwerbssphäre (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, BFH/NV 2004, 872 ).

    Zwischen Einnahmen und Aufwendungen müsse ein wirtschaftlicher Zusammenhang bestehen (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 19. Februar 2004 VI R 135/01, a.a.O.).

  • FG Rheinland-Pfalz, 27.06.2005 - 5 K 1575/01

    Reisekosten eines Steuerberaters bei Begleitung seines Mandanten;

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    d) Gleichwohl ist das erkennende Gericht in Übereinstimmung mit einer Entscheidung des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 (Az.: 5 K 1575/01, EFG 2006, 695) und der im Vorlagebeschluss an den Großen Senat des Bundesfinanzhofs -BFH- (BFH-Beschluss vom 20. Juli 2006 VI R 94/01, BStBl II 2007, 121 , Az. des BFH GrS 1/06) vertretenen Ansicht des 6. Senats des BFH der Auffassung, dass sich vorliegend Kostenteile feststellen lassen, die sich nach objektiven Maßstäben sicher und leicht als ausschließlich beruflich veranlasst abgrenzen lassen.

    e) Hinsichtlich der in moderater Höhe angesetzten Tagessätze für den Verpflegungsmehraufwand und der ebenfalls recht bescheiden angesetzten Übernachtungskosten ist der erkennende Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, Deutsches Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186 ) und des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 (Az.: 5 K 1575/01, a.a.O.) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten erfolgen kann.

  • BFH, 19.10.1970 - GrS 2/70

    Anschaffung eines Wirtschaftsguts - Kosten der Lebensführung - Aufteilung der

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Seien Aufwendungen zum Teil beruflich veranlasst und zum Teil Kosten der allgemeinen Lebensführung, gelte grundsätzlich das sogen. Aufteilungs- und Abzugsverbot (Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1970, GrS 2/70, BStBl II 1971, 17 ).

    Mittels dieses Aufteilungsverbots soll verhindert werden, dass Steuerpflichtige durch eine mehr oder weniger zufällige oder bewusst herbeigeführte Verbindung von beruflichen und privaten Erwägungen Aufwendungen für ihre Lebensführung nur deshalb zum Teil in den einkommensteuerlich relevanten Bereich verlagern können, weil sie einen entsprechenden Beruf haben, während andere Steuerpflichtige gleichartige Aufwendungen aus versteuerten Einkünften decken können (vgl. BFH-Beschluss vom 19. Oktober 1970 GrS 2/70, BStBl. II 1971, 17).

  • BFH, 14.08.1996 - VI B 104/96

    Aufwendungen für Auslandsreisen als Werbungskosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Eine Qualifizierung als Werbungskosten bzw. als Betriebsausgaben scheidet bereits dann aus, wenn das Hineinspielen der Lebensführung ins Gewicht fällt und nicht nur von ganz untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschluss vom 14. August 1996 VI B 104/96, BFH/NV 1997, 108); ein bloßes Überwiegen der beruflichen Veranlassung gegenüber den privaten Elementen reicht nicht aus.

    Die gesamten Reisekosten sind dann nicht abziehbar, soweit nicht ein durch den Beruf veranlasster Teil nach objektiven Maßstäben sicher und leicht abgrenzbar ist (BFH-Beschluss vom 14. August 1996 VI B 104/96, a.a.O.).

  • BFH, 28.05.1998 - X R 7/96

    Rückzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Sei bereits im Zeitpunkt der Zahlung absehbar, dass die Aufwendungen zurückzuerstatten seien, scheide ein Abzug unabhängig davon aus, in welchen Veranlagungszeitraum die Erstattung falle (BFH-Urteil vom 28. Mai 1998 X R 7/96, BStBl II 1999, 95 ).
  • BFH, 11.10.1983 - VIII R 61/81

    Pachtvorauszahlung - Werbungskosten - Einkünfte aus Verpachtung

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Die erforderliche Korrektur sei erst im Erstattungsjahr in der Weise durchzuführen, dass die ersetzten Werbungskosten als steuerpflichtige Einnahmen derjenigen Einkunftsart zu erfassen seien, bei der sie zuvor als Werbungskosten abgezogen worden seien (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BStBl II 1984, 267, 269; vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499, 500, und vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443 ).
  • FG Köln, 21.06.2001 - 10 K 6288/96

    Keine Geltung des Aufteilungsverbots (§ 12 Nr. 1 S. 2 EStG ) für Reisekosten

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    e) Hinsichtlich der in moderater Höhe angesetzten Tagessätze für den Verpflegungsmehraufwand und der ebenfalls recht bescheiden angesetzten Übernachtungskosten ist der erkennende Senat im Hinblick auf die gewichtigen, in der Literatur vorgetragenen Bedenken gegen die strikte Anwendung des Aufteilungsverbotes in solchen Fällen durch die Rechtsprechung (vgl. Offerhaus, Deutsches Steuerrecht 2005, 446 m.w.N.) und mit Rücksicht auf die vom Senat für zutreffend gehaltenen Ausführungen des Finanzgerichts Köln im Urteil vom 21. Juni 2001 10 K 6288/96 (EFG 2001, 1186 ) und des 5. Senats des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 27. Juni 2005 (Az.: 5 K 1575/01, a.a.O.) der Ansicht, dass eine schätzungsweise Aufteilung der geltend gemachten Aufenthaltskosten erfolgen kann.
  • BFH, 13.03.1998 - VI R 27/97

    Zeitpunkt des Abzugs einer AfaA

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Die erforderliche Korrektur sei erst im Erstattungsjahr in der Weise durchzuführen, dass die ersetzten Werbungskosten als steuerpflichtige Einnahmen derjenigen Einkunftsart zu erfassen seien, bei der sie zuvor als Werbungskosten abgezogen worden seien (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BStBl II 1984, 267, 269; vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499, 500, und vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443 ).
  • BFH, 13.01.1984 - VI R 194/80

    Keine analoge Anwendung des Abzugsverbots des § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG bei den

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Nach der Rechtsprechung des BFH (Hinweis auf das BFH-Urteil vom 13. Januar 1984 VI R 194/80, BStBl II 1984, 315 ), sei der Begriff "Werbungskosten" deckungsgleich mit dem Begriff "Betriebsausgaben" in § 4 Abs. 4 EStG .
  • BFH, 22.09.1994 - IX R 6/93

    Ersatz von Werbungskosetn als steuerpflichtige Einnahmen

    Auszug aus FG Rheinland-Pfalz, 21.08.2008 - 4 K 2076/05
    Die erforderliche Korrektur sei erst im Erstattungsjahr in der Weise durchzuführen, dass die ersetzten Werbungskosten als steuerpflichtige Einnahmen derjenigen Einkunftsart zu erfassen seien, bei der sie zuvor als Werbungskosten abgezogen worden seien (vgl. BFH-Urteile vom 11. Oktober 1983 VIII R 61/81, BStBl II 1984, 267, 269; vom 22. September 1994 IX R 6/93, BFH/NV 1995, 499, 500, und vom 13. März 1998 VI R 27/97, BStBl II 1998, 443 ).
  • FG Köln, 01.09.1999 - 7 K 2838/98

    Nachträgliche Erstattung von Reisekosten durch den Arbeitgeber

  • BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06

    Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise

  • BFH, 20.07.2006 - VI R 94/01

    Aufteilung der Aufwendungen für die Hinreise und Rückreise bei gemischt

  • BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77

    Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die

  • FG Berlin-Brandenburg, 10.01.2008 - 6 K 993/05

    Fahrtkosten zu den Polizeisportanlagen als Werbungskosten

  • BFH, 23.01.1997 - IV R 39/96

    Eigener Vortrag bei Auslandskongreß

  • FG Sachsen-Anhalt, 25.07.2006 - 1 K 1783/05

    Aufwendungen eines Poizeibeamten für Besuch eines Fitnessstudios nicht als

  • BFH, 07.04.2005 - VI B 168/04

    NZB: kein WK-Abzug für Kosten Tageszeitung

  • BFH, 14.07.1988 - IV R 57/87

    Zur betrieblichen Veranlassung der Aufwendungen für ein Steuerberater-Symposium

  • BFH, 25.03.1993 - VI R 14/90

    Kein Werbungskostenabzug für eine Auslandsreise, auch wenn danach für einen

  • BFH, 31.01.1997 - VI R 72/95

    Aktuelle BFH-Rechtsprechung zu Auslandsstudienreisen

  • BFH, 21.10.1996 - VI R 39/96

    Auslandsstudienreisen

  • FG Rheinland-Pfalz, 22.08.2006 - 2 K 1930/04

    Aufwendungen eines Tanztrainers für Turnierkleidung u.ä. - Abgrenzung zwischen

  • BFH, 24.10.1974 - IV R 101/72

    Nebenberuf - Sportunternehmen - Skilehrer - Skiausrüstung - Kosten - Teilweiser

  • BFH, 06.02.2012 - VI B 110/11

    Aufwendungen eines Finanzbeamten für Teilnahme an Fußballturnier der Finanzämter;

    Nichts anderes ergibt sich auch aus dem vom Kläger herangezogenen Urteil des FG Rheinland-Pfalz vom 21. August 2008  4 K 2076/05 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2009, 16).
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